Black List (die wahren Advocati Diaboli)
IN FRAUDEM LEGIS - UNTER UMGEHUNG DES GESETZES.
Wie in allen Berufszweigen gibt es auch unter Rechtsanwälten “Schwarze Schafe”. Hier finden Sie nach Klärung der Rechtslage eine Liste von Rechtsanwälten, um die Sie lieber einen “grossen Bogen” machen sollten.
Darunter verstehen wir Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufes (etwa durch Mandantschaftsbetrug u.ä.) aufgefallen sind, und hierfür rechtskräftig verurteilt wurden.
Das procedere: Da wir nicht vorhaben, sämtliche Datenbanken sämtlicher Gerichte Deutschlands nach Treffern zu durchsuchen, die den o.a. Kriterien entsprechen (also Strafverfahren gegen Rechtsanwälte), diese Treffer dann sämtlich zu filtern (Kriterium: Straftat im Zusammenhang mit der Berufsausübung), und dann noch höflich um eine Urteilsausfertigung (bei Unbekannt) zu bitten (was insgesamt einer “unlösbaren” Lebensaufgabe entspräche), sind wir auf die Mithilfe derer angewiesen, die von einem Strafverfahren gegen einen Anwalt wissen - aus welchen Gründen auch immer.
Diesen Personenkreis bitten wir, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir prüfen können, ob eine Aufnahme in die Blacklist rein formal in Frage kommt. Nach rechtlicher Prüfung durch unsere Anwälte wird die Aufnahme in die Blacklist erfolgen, wenn diese das “absegnen” und im Einzelfall für gerechtfertigt halten.
Hinweis: Nochmals, wir wollen nicht den Berufsstand des Juristen insgesamt “verteufeln” (vgl. Whitelist), wir möchten potentielle Mandanten vor manchen “Schwarzen Schafen” , die es nun einmal auch unter Juristen gibt, bewahren. Wer sich nichts vorzuwerfen hat, der hat nichts zu befürchten.
Andere Gruppen müssen (unglücklicherweise) auch mit “Blacklists” leben, seien es nun Mieter, Obdachlose, Schuldner, Kranke, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Behinderte, Ärzte, Zahnärzte, Häftlinge, Vertriebene, Flüchtlinge, Autofahrer oder ehemalige “Spontis”, die später Minister wurden.
Es gibt also keinen Grund, für Juristen eine Ausnahme zu machen.

