Whitelist

By Judge Dredd • Nov 3rd, 2005 • Category: Anwälte

Die teils heftige Diskussion um die geplante Whitelist bzw. um die Aufnahmekriterien bedarf wohl einiger klärender Worte:

Bekanntermaßen ist das Fach Jura keine exakte Wissenschaft (jedenfalls im Vergleich zur Mathematik oder Physik). Somit sind auch keine objektiven Kriterien für oder gegen die Aufnahme in die Liste zu erwarten.

Wir werden versuchen, das Beste daraus zu machen, und uns um eine höchst mögliche Objektivität bei der Beurteilung der uns mitgeteilten Personen bemühen. D.h. wir müssen auch auf empirische Daten zurückgreifen und mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten.

Wie schwierig das sein wird, zeigt das Beispiel der vor ein paar Jahren im FOCUS Magazin veröffentlichten Liste der Top 100 Rechtsanwälte in Deutschland.

Ich hatte selbst das Glück (jetzt) oder Pech (damals) einen davon - der auf der Liste im übrigen weit oben aufgeführt war - in Hamburg in Anspruch nehmen zu müssen.

Da ich diesen Anwalt ordentlich, wie sich das gehört, für seine Tätigkeit im Voraus entlohnt hatte, und ich sehr viel Vertrauen in die Focus-Liste gesetzt hatte, erwartete ich zumindest ein engagiertes Arbeitsverhalten (nicht unbedingt einen gewonnenen Prozess, denn wie heisst es doch so schön “Auf hoher See und vor Gericht….” ).
Ich konnte aber weder ein besonderes Engagement noch eine besondere Kompetenz bei diesem Anwalt feststellen - und ein wenig kann ich dass bei ca. 60 Verfahren in den letzten 20 Jahren schon beurteilen.

Mit anderen Worten, wir werden uns Mühe geben, und uns nicht allein auf die Quellen verlassen, die uns einen Anwalt oder eine Anwältin als besonders kompetent, sozial eingestellt und engagiert vorschlagen.
Wir werden selbst ordentlich recherchieren, aber wir fangen damit eben erst an, wenn uns mindestens 2 seriöse Vorschläge pro Kandidat vorliegen.

Ausserdem werden wir selbstverständlich im positiven Falle bei dem jeweiligen Kandidaten nachfragen, ob er überhaupt damit einverstanden ist, hier auf der ‘Whitelist’ aufgeführt zu werden.

p.s. zu www.lawblog.de/blacklist/@23: Der Hamburger Anwalt ist im übrigen nicht mit meiner Frau durchgebrannt!

Tagged as:

6 Responses »

  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Advocatus_diaboli

  2. Die Bedeutung des Begriffes ist uns bekannt, im Zusammenhang mit der Blacklist aber anders zu verstehen (etwas Abstraktionsvermögen setzen wir schon voraus).

  3. Abstraktionsvermögen ist vorhanden, aber das ist eher eine Neudefinition als eine Auslegung. Und da wird jeder, der die ursprüngliche Bedeutung kennt (was sicher nicht so viele sind) erstmal stutzen und die Stirne runzeln.

  4. Das macht nichts. nicht jeder muss allles verstehen!

  5. Nebenbei:
    “Wenn es keine Anwäte gäbe, heisst es, brauchten wir auch keine.” unter ‘Hamburger Anwälte’ mal korrigieren.

    Und mal heisst es “Anwalt Latein”, mal “Anwalt´s kleines Latinum” - ich habe keinen schwarzen Gürtel in Grammatik, aber ich würde ja auf “Anwaltslatein” tippen.

  6. Es heisst doch auch Anglerlatein und nicht Angler’s Latein. Ich bin allerdings auch kein Germanist. Vielleicht klärt uns einer auf, falls das wichtig ist.

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.